Neues zur Krebsfrüherkennung

Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die gesetzlichen Richtlinien für die Krebsfrüherkennung in manchen Bereichen geändert.

Die gute Nachricht vorweg: es bleibt dabei, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren ohne Altersobergrenze den Anspruch auf die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung haben. Neu ist allerdings eine altersabhängige Staffelung der durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.

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Neu in unserer Praxis: der NIP-Test

Die Pränataldiagnostik ist für werdende Eltern immer ein schwieriges Thema. Daher legen wir Ihnen ans Herz, sich über dieses Thema ausführlich und in Ruhe informieren zu lassen. Seit kurzem bieten wir im Bereich Pränataldiagnostik den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) an. Gerne informieren wir Sie über den Test detailliert. Bitte sagen Sie direkt bei der Terminvereinbarung, dass Sie über Pränataldiagnostik mit uns sprechen möchten, damit wir genügend Zeit einplanen können.