Neues zur Krebsfrüherkennung

Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die gesetzlichen Richtlinien für die Krebsfrüherkennung in manchen Bereichen geändert.

Die gute Nachricht vorweg: es bleibt dabei, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren ohne Altersobergrenze den Anspruch auf die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung haben. Neu ist allerdings eine altersabhängige Staffelung der durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.

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Unser Service für neue Patientinnen

Wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen, dann nutzen Sie unseren Service: Kommen Sie im Rahmen der Sprechzeiten bei uns vorbei und nehmen Sie Ihr „Starter-Paket“, bestehend aus Informationen über uns und einem Anamnesebogen, in Empfang.

Sie können sich diese Dokumente aber auch in unserem Dokumenten-Center herunterladen.

Und damit Sie uns immer „zur Hand“ haben, können Sie unsere Visitenkarte in Ihr Smartphone aufnehmen.

Neu in unserer Praxis: der NIP-Test

Die Pränataldiagnostik ist für werdende Eltern immer ein schwieriges Thema. Daher legen wir Ihnen ans Herz, sich über dieses Thema ausführlich und in Ruhe informieren zu lassen. Seit kurzem bieten wir im Bereich Pränataldiagnostik den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) an. Gerne informieren wir Sie über den Test detailliert. Bitte sagen Sie direkt bei der Terminvereinbarung, dass Sie über Pränataldiagnostik mit uns sprechen möchten, damit wir genügend Zeit einplanen können.

Wir sind mit unserer neuen Website online!

Was lange währt, wird endlich gut … Schon seit vielen Jahren sind wir „irgendwie“ im Internet präsent – aber jetzt haben wir eine richtige Internetseite. Und wir laden Sie ein, ein wenig zu stöbern, uns (besser) kennen zu lernen und vor allem immer mal wieder vorbeizuschauen.