Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die gesetzlichen Richtlinien für die Krebsfrüherkennung in manchen Bereichen geändert.
Die gute Nachricht vorweg: es bleibt dabei, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren ohne Altersobergrenze den Anspruch auf die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung haben. Neu ist allerdings eine altersabhängige Staffelung der durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.