Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die gesetzlichen Richtlinien für die Krebsfrüherkennung in manchen Bereichen geändert.
Die gute Nachricht vorweg: es bleibt dabei, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren ohne Altersobergrenze den Anspruch auf die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung haben. Neu ist allerdings eine altersabhängige Staffelung der durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.
20 bis 34 Jahre
Im Alter von 20 bis 34 Jahren wird wie bisher eine gynäkologische Untersuchung einschließlich der Entnahme eines zytologischen Abstrichs vom Gebärmutterhals durchgeführt. Zusätzlich erfolgt ab dem Alter von 30 Jahren die Tastuntersuchung der Brust und der regionären Lymphknoten.
Ab 35 Jahre
Ab dem Alter von 35 Jahren wird zwar nur noch alle drei Jahre ein zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals durchgeführt, allerdings zusätzlich mit einem Abstrich zum Nachweis auf Humane Papillomviren (HPV). Man nennt dieses Verfahren Ko-Testung. Die sonstigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen des Genitale und der Brust werden wie oben beschrieben im jährlichen Intervall weiterhin durchgeführt.
Ab 50 Jahren
Ab dem Alter von 50 Jahren haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf eine Darmkrebsfrüherkennung. Von 50 bis 54 Jahren erfolgt dies in Form einer jährlichen Untersuchung auf Blut im Stuhl. Ab dem Alter von 55 Jahren steht Ihnen eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren, alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung auf Blut zu.
Was passiert bei einem auffälligen Befund?
Sollte sich ein auffälliger Befund bei dem zytologischen Abstrich und/oder bei der HPV-Testung ergeben, bemisst sich das weitere Vorgehen nach einem neuen Algorithmus individuell abhängig von der Befundlage.
In den wenigsten Fällen besteht bei auffälligen Befunden gleich ein Grund zur Sorge. Oft handelt es sich bei einem positiven HPV-Test nur um eine passagere Besiedlung des Gewebes, die das Immunsystem erkennt und nach einiger Zeit eliminiert. Auch bei längerfristiger Besiedlung und dadurch ausgelösten Zell- bzw. Gewebeveränderungen kann das eigene Immunsystem noch reparierend eingreifen. Solche Veränderungen werden dann allerdings etwas engmaschiger und/oder etwas genauer mit dem Verfahren einer Abklärungskolposkopie (Beurteilung mittels starker Lupenvergrößerung ggf. inklusive kleiner Gewebeproben) kontrolliert. So sollte es gelingen, Gebärmutterhalskrebs zu vermeiden.
Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Webseiten unseres Berufsverbands der Frauenärzte und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.