Seit dem 1. Januar 2024 hat das E-Rezept das bisherige Kassenrezept in Papierformat abgelöst. Erst nach Vorlage Ihrer Versicherungskarte darf das E-Rezept ausgestellt, signiert und in die Cloud versandt werden. Eine Vorbestellung eines solchen Rezeptes ist daher nicht mehr notwendig.
Alle anderen Folgerezepte (Privat-Rezept, Pillenrezept ab 23. Geburtstag, Grünes Rezept) sowie Folgeüberweisungen können Sie ganz bequem rund um die Uhr bestellen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihre Versichertenkarte mit.
Wenn Sie bis 15:00 bestellen, kann die Abholung am nächsten Werktag während unserer Öffnungszeiten ab 11:00 Uhr erfolgen.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.