Die gynäkologische Krebsfrüherkennung sollte einmal im Jahr durchgeführt werden. Dabei werden neben der visuellen Untersuchung und der Tastuntersuchung des Genitals auch der Pap-Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen. Auf Wunsch bieten wir nach individueller Beratung und Erörterung der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit erweiterte diagnostische Maßnahmen, wie z. B. Ultraschalluntersuchungen von Gebärmutter und Eierstöcken, Dünnschichtzytologie (spezieller Pap-Abstrich) oder einen Test auf Humane Papillomviren (HPV) an.
Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die gesetzlichen Richtlinien für die Krebsfrüherkennung in manchen Bereichen geändert.
Alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren ohne Altersobergrenze haben Anspruch auf die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung. Allerdings gibt es eine altersabhängige Staffelung der durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.
20 bis 34 Jahre
Im Alter von 20 bis 34 Jahren wird eine gynäkologische Untersuchung einschließlich der Entnahme eines zytologischen Abstrichs vom Gebärmutterhals durchgeführt. Zusätzlich erfolgt ab dem Alter von 30 Jahren die Tastuntersuchung der Brust und der regionären Lymphknoten.
Ab 35 Jahre
Ab dem Alter von 35 Jahren wird alle drei Jahre ein zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals durchgeführt, allerdings zusätzlich mit einem Abstrich zum Nachweis auf Humane Papillomviren (HPV). Man nennt dieses Verfahren Ko-Testung. Die sonstigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen des Genitale und der Brust werden im jährlichen Intervall durchgeführt.
Ab 50 Jahren
Ab dem Alter von 50 Jahren haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Darmkrebsfrüherkennung. Von 50 bis 54 Jahren erfolgt dies in Form einer jährlichen Untersuchung auf Blut im Stuhl. Ab dem Alter von 55 Jahren steht Ihnen eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren, alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung auf Blut zu.
Was passiert bei einem auffälligen Befund?
Sollte sich ein auffälliger Befund bei dem zytologischen Abstrich und/oder bei der HPV-Testung ergeben, bemisst sich das weitere Vorgehen nach einem neuen Algorithmus individuell abhängig von der Befundlage.
In den wenigsten Fällen besteht bei auffälligen Befunden gleich ein Grund zur Sorge. Oft handelt es sich bei einem positiven HPV-Test nur um eine passagere Besiedlung des Gewebes, die das Immunsystem erkennt und nach einiger Zeit eliminiert. Auch bei längerfristiger Besiedlung und dadurch ausgelösten Zell- bzw. Gewebeveränderungen kann das eigene Immunsystem noch reparierend eingreifen. Solche Veränderungen werden dann allerdings etwas engmaschiger und/oder etwas genauer mit dem Verfahren einer Abklärungskolposkopie (Beurteilung mittels starker Lupenvergrößerung ggf. inklusive kleiner Gewebeproben) kontrolliert. So sollte es gelingen, Gebärmutterhalskrebs zu vermeiden.
Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Webseiten unseres Berufsverbands der Frauenärzte und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.